SINAR PHOTOGRAPHY

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sinar Photography AG

Unsere Geschäftsaktivitäten unterliegen den nachstehenden AGB. Diese bilden einen festen Bestandteil des Kaufvertrages.


  1. Anerkennung der Lieferbedingungen

    Mit Unterzeichnung des Kaufvertragsangebotes der Sinar Photography AG erkennt der Käufer die Rechtswirksamkeit dieser AGB an.

  2. Lieferungen

    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den von der Sinar Photography AG angebotenen Produkte um spezielle Geräte bzw. Geräteteile handelt, die vielfach erst nach Bestellung in die Fertigung bei dem Hersteller aufgenommen werden. Wegen Schwankungen beim Auftragseingang des Herstellers sind dessen Lieferfristen häufig nicht ganz genau vorauszusagen. Die Sinar Photography AG ist für eine zügige Herstellung und Lieferung besorgt. Sinar Photography AG wird den Kunden über mögliche Konkretisierungen der Lieferfrist nach Bestellung informieren.

  3. Preisgrundlage, Transport- und Bearbeitungskosten

    Unsere Preise verstehen sich immer als Netto-Preise, ab Werk, in EURO oder CHF, exklusiv der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

    Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transport-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Expresskosten.

    Für sämtliche Bestellungen unter EUR 60.– / CHF 90.– wird ein Kleinmengenzuschlag von EUR 30.– / CHF 45.– erhoben, dieser entfällt bei Barzahlung.

  4. Übergang von Nutzen und Gefahr

    Nutzen und Gefahr gehen mit Absendung der Kaufsache ab Werk auf den Käufer über.

  5. Zahlungskonditionen

    Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Sinar Photography AG zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Sinar Photography AG behält sich jedoch vor, Lieferungen gegen Nachnahme oder Zug um Zug gegen Zahlung vorzunehmen.

    Bei Neukunden muss ab einem Rechnungsbetrag von > EUR 9'000.– / CHF 12'000.– eine Vorauszahlung von mindestens der Hälfte des Rechnungsbetrages geleistet werden.

  6. Zahlungsverzug

    Für verspätete Zahlungen berechnet die Sinar Photography AG ohne besondere Mahnung vom 1. Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Verzugszins von 12 %. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.

    Nach einer 2. Mahnung, bis zur vollständigen Zahlung des Ausstandes, behält sich die Sinar Photography AG vor, einen Lieferstopp zu verhängen.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sinar Photography AG (Vorbehaltsgegenstand).

    Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Vorbehaltsgegenstand gegen Abhandenkommen, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Der Käufer tritt schon jetzt alle Rechte aus den diesbezüglichen Versicherungsverträgen und seine Ansprüche gegen die Versicherer an die Sinar Photography AG ab. Die Sinar Photography AG nimmt die Abtretung an.

    Der Käufer darf den Vorbehaltsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen hat der Käufer die Sinar Photography AG unverzüglich zu benachrichtigen.

    Im Falle von nicht- oder teilbezahlten Lieferungen haben Mitarbeiter der Sinar Photography AG sowie weitere Bevollmächtigte das uneingeschränkte Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten des Käufers zwecks Rücknahme der Produkte bis zum Wert des ausstehenden Betrages.

  1. Gewährleistungsansprüche

    a) Offene Mängel
    Beanstandungen wegen Falschlieferungen, Fehlmengen oder sofort feststellbaren Sachmängeln sind innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Kaufsache schriftlich zu melden. Bei begründeter Beanstandung wird Ersatz durch kostenlose Instandstellung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Nachlieferung) geleistet. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf Wandelung, Minderung und Schadenersatz aus Mangel- und Mangelfolgeschäden.

    b) Verdeckte und andere Mängel
    Die Garantiefristen betragen

    • 1 Jahr für Sinar-Produkte
    • 6 Monate für generalüberholte Produkte (refurbished)
    • 3 Monate für Demo- und Gebrauchtgeräte
    • 6 Monate auf Reparierte Bauteile
    • Computer / Software gemäss Lieferant

    Die Garantieleistungsdauer wird durch eine Reparatur oder einen Austausch einzelner Teile nicht verlängert oder unterbrochen.

    Maßgebend für den Beginn der Garantiefrist ist das Rechnungsdatum. Um die Garantieleistung in Anspruch nehmen zu können, ist der schriftlichen Mängelrüge eine Kopie der Rechnung beizulegen.

    Die Garantieleistung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemäße, von Sinar Photography AG nicht freigegebene Änderungen oder Reparaturen vornimmt.

    Von der Garantieleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind; z.B. infolge unsachgemäßer Behandlung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, sowie infolge anderer Gründe, die Sinar Photography AG nicht zu vertreten hat.

    c) Ausschluss weiterer Haftung
    Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Käufers, gleichgültig aus welchem Grund sie gestellt werden, sind in diesen AGB abschließend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, wie namentlich Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Sinar Photography AG. Die Haftung für Hilfspersonen wird soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.

  2. Änderungen / Ergänzungen

    Sinar Photography AG liefert und leistet nur zu diesen AGB, auch wenn bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zwingend der schriftlichen Form. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von der Sinar Photography AG schriftlich anerkannt worden sind.

  3. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird ersetzt durch eine Bestimmung, die so weitgehend wie möglich das mit dem Vertrag angestrebte wirtschaftliche Ergebnis erreicht.

  4. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien sind ausschließlich die schweizerischen Gerichte am Sitz der Sinar Photography AG zuständig.

    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Sinar Photography AG und dem Käufer unterliegen – bis auf die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt unter Ziff. 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich dem Schweizer Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsab-kommens ist in jedem Falle ausgeschlossen.

    Januar 2011 / SF/ EF



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